AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Aquarium Nollmann GmbH,
Abteilung KOI KICHI,Forellenweg 11 in 33335 Gütersloh
gegenüber Privatkunden
A.) Geltungsbereich

Allen Geschäften zwischen Aquarium Nollmann GmbH, Abt. KOI KICHI -im folgenden KOI KICHI genannt- und Onlinekunden wie Käufern im Ladengeschäft - im folgenden Kunden genannt- liegen die nachfolgend genannten Geschäftsbedingungen zugrunde.
Evtl. Einkaufsbedingungen der Kunden werden nur wirksam, wenn seitens KOI KICHI eines schriftliches Einverständnis vorliegt.

B.) Preisstellung
Alle Preise verstehen sich incl. der zur Zeit gültigen MWSt. ab KOI KICHI, zuzüglich Verpackung und Transportkosten. Die Ware reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Falls gewünscht, kann gegen Berechnung der anfallenden Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen werden.

C.) Angebote und Auftragsbestätigung
Der Kunde hat das Recht, eine Auftragsbestätigung zu verlangen. Die darin genannten Preise sind -soweit es sich um kalkulierbare Festpreise handelt- verbindlich. Werden Angebote für nicht exakt kalkulierbare Leistungen abgegeben, muß dies durch den Zusatz -Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand- deutlich gekennzeichnet sein. Alle nicht auf bestimmte Kunden bezogenen Angebote -insbesondere im Online-Shop- sind freibleibend, Irrtümer vorbehalten

D.) Direktkäufe und Onlinebestellungen
Online-Bestellungen werden vom Kunden per Mausklick auf den Button "Bestellen" verbindlich getätigt. Für Onlinekäufe gilt ein besonderes Widerrufsrecht, das später erläutert wird. Soweit es Online gekaufte Koi betrifft, muß aus hygienischen Gründen jede Rücknahme ausge- schlossen werden, sobald die Tiere unser Haus verlassen haben. Für direkt im Laden gekaufte Koi gilt selbstverständlich das gleiche. Reservierte Tiere müssen unverzüglich vollständig bezahlt werden! Die KOI KICHI Ersatzgarantie gilt für im Herbst gekaufte Tiere bis MItte Mai des folgenden Jahres, sofern die Tiere zur unentgeltlichen Pflege in unserem Hause bleiben. Nicht auslieferungsfähige Tiere -sei es wegen Krankheit oder Todesfall- werden durch ein gleich- wertiges Tier nach Wahl des Kunden ersetzt. Für Zubehör gelten die Garantiebestimmungen der Hersteller und die gesetzliche Gewährleistung. Die Beachtung gesetzlicher Vorschriften -insbesondere beim Teichbau- obliegt ausschließlich dem Kunden. KOI KICHI wird hier nur beratend tätig!

E.) Lieferbedingungen und -fristen
Bei allen Onlinegeschäften beginnt die Lieferfrist mit dem Eingang der Zahlung. Mehr als 80% der angebotenen Waren sind innerhalb 3-5 Werk- tagen versandbereit. Ist eine längere Lieferzeit unumgänglich, wird KOI KICHI in der Auftragsbestätigung/Vorabrechnung darauf hinweisen. KOI KICHI ist berechtigt, die Lieferung zu verweigern, auch wenn bereits eine Auftragsbestätigung zugestellt wurde, wenn die Zahlungsfähigkeit des Kunden fraglich erscheint. Teillieferungen sind zulässig, Portomehrkosten durch Teillieferungen trägt KOI KICHI, sofern nicht die Lieferung in mehreren Raten abgemacht wurde - wie z.B. bei Futter-Frühaufträgen, die über die ganze Saison verteilt zugestellt werden. Schadenersatzforderungen durch verzögerte Lieferung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

F.) Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Alle Ladenverkäufe erfolgen gegen Barzahlung oder EC-Cash. Lieferungen gegen Rechnungsstellung sind bei bekannten Kunden möglich. Teichbauaufträge erfordern in der Regel eine Vorauszahlung in der Größenordnung von 50% des voraussichtlichen Auftragswertes. Alle Online-Geschäfte werden ausnahmslos gegen Vorkasse getätigt. Der Online-Kunde erhält auf Wunsch eine Auftragsbestätigung oder als Ersatz dafür eine Vorabrechnung. Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der vollständigen Zahlung oder -nur wenn abgesprochen- der Anzahlung! Alle Rechnungen sind sofort fällig und rein netto zahlbar. Skontoabzug ist nicht zulässig.

G.) Reklamationen, Gewährleistung, Umtausch, Erfüllungsort
Bei Tieren gilt grundsätzlich gekauft wie gesehen. Umtausch oder Rücknahme ist aus hygienischen Gründen ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn Online gekaufte Tiere per Kurier verschickt werden, garantieren wir lebende Ankunft innerhalb des Bundesgebietes. Die Koi werden von KOI KICHI vor dem Versand selbstverständlich eingehend untersucht und es werden nur äußerlich als gesund erkennbare Tiere verschickt. Transportschäden bei Tieren sind vom Transporteur zu bestätigen und werden von KOI KICHI mit diesem geregelt. Der Kunde kann beim Vorliegen von Transportschäden Ersatzlieferung oder Geld zurück verlangen. Bei allen anderen Waren -außer lebenden Tieren- gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und die Garantieleistungen der Hersteller. Umtausch nach vorheriger Absprache ist möglich, außer bei Sonderanfertigungen und Zuschnitten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gütersloh.

H.) Widerrufsrecht für Privatpersonen bei Online-Bestellungen

Ausschließlich Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht: Geschäfte die mit Vollkaufleuten erfolgen unterliegen unseren AGB´s für Wiederverkäufer siehe weiter unten. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
 Der Käufer trägt in jedem Fall die Portokosten. Lebende Tiere sind vom Umtausch- und Wiederrufsrecht ausgeschlossen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Firma Aquarium Nollmann GmbH Abteilung Koi Kichi, Forellenweg 11, 33335 Gütersloh

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.

 
I.) Salvatorische Klausel
Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, bleiben alle anderen Bestimmungen davon unberührt weiterhin gültig. KOI KICHI und Kunde werden unwirksame Klauseln gemeinsam durch wirksame, dem gesunden Menschenverstand entsprechende, Regelungen ersetzen.

J.) AGB angenommen
Der Besteller stimmt den aktuell gültigen AGB´s mit seiner ersten Bestellung automatisch zu.




Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern

§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. (2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. (2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. (3) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

§ 3 Preise
(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. (2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, FOB Lager (Ort) einschließlich normaler Verpackung.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. (2) Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. (3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt. (4) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. (5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse. Bei Fischimporten sind Teillieferungen vom Käufer zu akzeptieren. (6) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. (7) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 6 Rechte des Käufers wegen Mängel
(1) Die Ware wird frei von Mängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte. Die Möglichkeit einer einzelvertraglichen Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels in gesetzlich zulässiger Weise ausgeschlossen oder beschränkt werden, bleibt hiervon unberührt. (2) Werden Anweisungen des Verkäufers hinsichtlich der Pflege, des Gebrauchs, der Lagerung, der Lieferung oder der Ernährung der Ware nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Ware, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. (3) Der Käufer muss der Kundendienstleitung des Verkäufers Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. (4) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Ware einen Mangel aufweist, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass: a) die mangelhafte Ware zur Beseitigung der Mängel und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird; b) der Käufer die mangelhafte Ware bereithält und ein vom Verkäufer Beauftragter zum Käufer geschickt wird, um den Mangel zu beseitigen. Die zum Zwecke der Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen trägt der Käufer, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Ware an einen anderen Ort als die Niederlassung des Verkäufers verbracht werden, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. (6) Der Verkäufer hat das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung. (7) Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. (7) Ansprüche wegen Mängel gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

(2) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)- Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 8 Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.

(4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 9 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.

(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (4) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

(2) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gütersloh ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.