AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Aquarium Nollmann GmbH,
Abteilung KOI KICHI,Forellenweg 11 in 33335 Gütersloh
gegenüber Privatkunden
A.) Geltungsbereich
Allen Geschäften zwischen Aquarium Nollmann GmbH, Abt. KOI KICHI -im
folgenden KOI KICHI genannt- und Onlinekunden wie Käufern im
Ladengeschäft - im folgenden Kunden genannt- liegen die nachfolgend
genannten Geschäftsbedingungen zugrunde.
Evtl. Einkaufsbedingungen der Kunden werden nur wirksam, wenn seitens KOI KICHI eines schriftliches Einverständnis vorliegt.
B.) Preisstellung
Alle Preise verstehen sich incl. der zur Zeit gültigen MWSt. ab KOI
KICHI, zuzüglich Verpackung und Transportkosten. Die Ware
reist auf Kosten und Gefahr des Empfängers. Falls gewünscht, kann gegen
Berechnung der anfallenden Kosten eine Transportversicherung
abgeschlossen werden.
C.) Angebote und Auftragsbestätigung
Der Kunde hat das Recht, eine Auftragsbestätigung zu verlangen. Die
darin genannten Preise sind -soweit es sich um kalkulierbare Festpreise
handelt- verbindlich. Werden Angebote für nicht exakt kalkulierbare
Leistungen abgegeben, muß dies durch den Zusatz -Abrechnung nach
tatsächlichem Aufwand- deutlich gekennzeichnet sein. Alle nicht auf
bestimmte Kunden bezogenen Angebote -insbesondere im Online-Shop- sind
freibleibend, Irrtümer vorbehalten
D.) Direktkäufe und Onlinebestellungen
Online-Bestellungen werden vom Kunden per Mausklick auf den Button
"Bestellen" verbindlich getätigt. Für Onlinekäufe gilt ein besonderes
Widerrufsrecht, das später erläutert wird. Soweit es Online gekaufte Koi
betrifft, muß aus hygienischen Gründen jede Rücknahme ausge- schlossen
werden, sobald die Tiere unser Haus verlassen haben. Für direkt im Laden
gekaufte Koi gilt selbstverständlich das gleiche. Reservierte Tiere
müssen unverzüglich vollständig bezahlt werden! Die KOI KICHI
Ersatzgarantie gilt für im Herbst gekaufte Tiere bis MItte Mai des
folgenden Jahres, sofern die Tiere zur unentgeltlichen Pflege in unserem
Hause bleiben. Nicht auslieferungsfähige Tiere -sei es wegen Krankheit
oder Todesfall- werden durch ein gleich- wertiges Tier nach Wahl des
Kunden ersetzt. Für Zubehör gelten die Garantiebestimmungen der
Hersteller und die gesetzliche Gewährleistung. Die Beachtung
gesetzlicher Vorschriften -insbesondere beim Teichbau- obliegt
ausschließlich dem Kunden. KOI KICHI wird hier nur beratend tätig!
E.) Lieferbedingungen und -fristen
Bei allen Onlinegeschäften beginnt die Lieferfrist mit dem Eingang der
Zahlung. Mehr als 80% der angebotenen Waren sind innerhalb 3-5 Werk-
tagen versandbereit. Ist eine längere Lieferzeit unumgänglich, wird KOI
KICHI in der Auftragsbestätigung/Vorabrechnung darauf hinweisen. KOI
KICHI ist berechtigt, die Lieferung zu verweigern, auch wenn bereits
eine Auftragsbestätigung zugestellt wurde, wenn die Zahlungsfähigkeit
des Kunden fraglich erscheint. Teillieferungen sind zulässig,
Portomehrkosten durch Teillieferungen trägt KOI KICHI, sofern nicht die
Lieferung in mehreren Raten abgemacht wurde - wie z.B. bei
Futter-Frühaufträgen, die über die ganze Saison verteilt zugestellt
werden. Schadenersatzforderungen durch verzögerte Lieferung sind
ausdrücklich ausgeschlossen.
F.) Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
Alle Ladenverkäufe erfolgen gegen Barzahlung oder EC-Cash. Lieferungen
gegen Rechnungsstellung sind bei bekannten Kunden möglich.
Teichbauaufträge erfordern in der Regel eine Vorauszahlung in der
Größenordnung von 50% des voraussichtlichen Auftragswertes. Alle
Online-Geschäfte werden ausnahmslos gegen Vorkasse getätigt. Der
Online-Kunde erhält auf Wunsch eine Auftragsbestätigung oder als Ersatz
dafür eine Vorabrechnung. Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der
vollständigen Zahlung oder -nur wenn abgesprochen- der Anzahlung! Alle
Rechnungen sind sofort fällig und rein netto zahlbar. Skontoabzug ist
nicht zulässig.
G.) Reklamationen, Gewährleistung, Umtausch, Erfüllungsort
Bei Tieren gilt grundsätzlich gekauft wie gesehen. Umtausch oder
Rücknahme ist aus hygienischen Gründen ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn
Online gekaufte Tiere per Kurier verschickt werden, garantieren wir
lebende Ankunft innerhalb des Bundesgebietes. Die Koi werden von KOI
KICHI vor dem Versand selbstverständlich eingehend untersucht und es
werden nur äußerlich als gesund erkennbare Tiere verschickt.
Transportschäden bei Tieren sind vom Transporteur zu bestätigen und
werden von KOI KICHI mit diesem geregelt. Der Kunde kann beim Vorliegen
von Transportschäden Ersatzlieferung oder Geld zurück verlangen. Bei
allen anderen Waren -außer lebenden Tieren- gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsbestimmungen und die Garantieleistungen der Hersteller.
Umtausch nach vorheriger Absprache ist möglich, außer bei
Sonderanfertigungen und Zuschnitten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Gütersloh.
H.) Widerrufsrecht für Privatpersonen bei Online-Bestellungen
Ausschließlich Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht: Geschäfte die mit Vollkaufleuten erfolgen unterliegen unseren AGB´s
für Wiederverkäufer siehe weiter unten. Sie können Ihre
Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in
Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache
widerrufen.
Der Käufer trägt in jedem Fall die Portokosten. Lebende Tiere sind vom Umtausch- und Wiederrufsrecht ausgeschlossen.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung
der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder
der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Firma Aquarium Nollmann GmbH Abteilung Koi Kichi, Forellenweg 11, 33335 Gütersloh
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Ware
ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
I.) Salvatorische Klausel
Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam
werden, bleiben alle anderen Bestimmungen davon unberührt weiterhin
gültig. KOI KICHI und Kunde werden unwirksame Klauseln gemeinsam durch
wirksame, dem gesunden Menschenverstand entsprechende, Regelungen
ersetzen.
J.) AGB angenommen
Der Besteller stimmt den aktuell gültigen AGB´s mit seiner ersten Bestellung automatisch zu.
Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmern
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen
ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. (2) Alle
Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich
niederzulegen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung
des Verkäufers. (2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder
sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird. (3) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers
sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags
hinausgehen.
§ 3 Preise
(1) Soweit nicht
anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten
enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind
ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. (2) Die Preise
verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, FOB Lager (Ort)
einschließlich normaler Verpackung.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. (2) Liefer- und
Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von
Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend
wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch
wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten
eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. (3) Wenn
die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die
Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so
kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die
genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den
Käufer unverzüglich benachrichtigt. (4) Sofern der Verkäufer die
Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten
hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2% für jede vollendete Woche des
Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der
vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf
zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. (5) Der Verkäufer ist zu
Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn
die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von
Interesse. Bei Fischimporten sind Teillieferungen vom Käufer zu
akzeptieren. (6) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen
des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Käufers voraus. (7) Kommt der Käufer in
Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm
entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht
die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen
Untergangs auf den Käufer über.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des
Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf ihn über.
§ 6 Rechte des Käufers wegen Mängel
(1) Die Ware wird frei von Mängeln geliefert; die Frist für die
Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der
Produkte. Die Möglichkeit einer einzelvertraglichen Vereinbarung, durch
welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels in gesetzlich
zulässiger Weise ausgeschlossen oder beschränkt werden, bleibt hiervon
unberührt. (2) Werden Anweisungen des Verkäufers hinsichtlich der
Pflege, des Gebrauchs, der Lagerung, der Lieferung oder der Ernährung
der Ware nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Ware, wenn der
Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer
dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. (3) Der
Käufer muss der Kundendienstleitung des Verkäufers Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware
schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung
innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. (4) Im Falle einer
Mitteilung des Käufers, dass die Ware einen Mangel aufweist, verlangt
der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass: a) die
mangelhafte Ware zur Beseitigung der Mängel und anschließender
Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird; b) der Käufer die
mangelhafte Ware bereithält und ein vom Verkäufer Beauftragter zum
Käufer geschickt wird, um den Mangel zu beseitigen. Die zum Zwecke der
Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen trägt der Käufer,
soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Ware an einen anderen Ort als
die Niederlassung des Verkäufers verbracht werden, es sei denn, die
Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. (6) Der
Verkäufer hat das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung.
(7) Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, kann der
Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom
Vertrag zurücktreten. (7) Ansprüche wegen Mängel gegen den Verkäufer
stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem
Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem
Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach
seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig
um mehr als 20% übersteigt.
(2) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)- Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(5)
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere
Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 8 Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers
30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist
berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer
über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten
und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung
zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
(4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(5)
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch
wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch
wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 9 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der
Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen,
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in
den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen
Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für
garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. (4) Soweit die Haftung des Verkäufers
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte,
Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gütersloh ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.